Aufgaben
Bundestagswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags
Jede politische Partei kann einen Wahlvorschlag (Landeslisten- oder Kreiswahlvorschlag) einreichen. Kreiswahlvorschläge (auf Wahlkreisebene) können auch von einzelnen Wahlberechtigten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden.
Beschreibung
Die Kreiswahlvorschläge sind von den Parteien oder einzelnen Wahlberechtigten für den jeweiligen Wahlkreis aufzustellen (ein Wahlkreis besteht grundsätzlich aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt; je nach Bevölkerungszahl können Wahlkreise auch aus mehreren Landkreisen bzw. kreisfreien Städten oder jeweils Teilen davon bestehen) und sind beim Kreiswahlleiter, der seinen Sitz am Landratsamt oder der kreisfreien Stadt hat, einzureichen. Dort werden die Kreiswahlvorschläge geprüft. Der Kreiswahlausschuss entscheidet in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Vorschläge.
Die Landeslistenvorschläge sind beim Landeswahlleiter einzureichen.
Verwandte Leistungen
- Bundestagswahl; Informationen
- Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
- Landtags- und Bezirkswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags
- Wahlen; Unterstützung der Wahlorgane
- Europawahl; Einreichung eines Wahlvorschlags
- Bundestagswahl; Einreichung einer Beteiligungsanzeige
Stand: 08.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)