Aufgaben
Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer Facharztbezeichnung
Wenn Sie eine ärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns absolviert haben, können Sie die Anerkennung einer Facharztbezeichnung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie nach Erhalt der ärztlichen Approbation eine ärztliche Weiterbildung in einem definierten medizinischen Gebiet absolviert haben, können Sie auf Antrag die Anerkennung einer Facharztbezeichnung erhalten. Grundlage hierfür ist die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Bayerische Landesärztekammer überprüft, ob alle Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung zur Facharzt-Prüfung.
Rechtsvorschriften
Kosten
Das Verfahren zur Anerkennung einer Facharztbezeichnung ist grundsätzlich kostenfrei.
Sollen im Rahmen des Antrags Tätigkeiten im Ausland bewertet werden, wird jedoch eine aufwandsbezogene Gebühr gemäß der geltenden Gebührensatzung der Bayerischen Landesärztekammer erhoben. Eine MindestÂgeÂbühr von 125,00 EUR ist bei AntragÂstelÂlung fällig; sie wird bei BeenÂdiÂgung in der SchlussÂrechÂnung berückÂsichÂtigt. Die maxiÂmale Gebühr beträgt 1000,00 EUR.
Verwandte Leistungen
Stand: 27.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)