Aufgaben
Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Facharztqualifikation aus einem Drittstaat
Wenn Sie eine Facharztqualifikation aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums besitzen, können Sie unter bestimmten Umständen die Anerkennung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie einen WeiterÂbilÂdungsÂnachÂweis (Facharztqualifikation) besitÂzen, der in einem Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums („Drittstaat“) erworben wurde, können Sie auf Antrag die AnerÂkenÂnung der BezeichÂnung erhalten, wenn die GleichÂwerÂtigÂkeit des WeiterÂbilÂdungsÂstanÂdes gegeÂben ist.
Rechtsvorschriften
Kosten
Anträge auf Anerkennung einer Facharztqualifikation aus Drittstaaten sind gebührenpflichtig.
Die GebühÂren werden aufwandsÂbeÂzoÂgen gemäß der geltenÂden Gebührensatzung erhoÂben. Eine MindestÂgeÂbühr von 125,00 EUR ist bei AntragÂstelÂlung fällig. Sie wird bei BeenÂdiÂgung in der SchlussÂrechÂnung berückÂsichÂtigt. Die maxiÂmale Gebühr beträgt 1000,00 EUR.
Verwandte Leistungen
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland
- Ausländische Berufsqualifikation; Beratung zur Anerkennung
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat
- Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer Facharztbezeichnung
- Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Facharztqualifikation aus der EU
Stand: 27.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)