Aufgaben
Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland
Absolventinnen und Absolventen eines Medizinstudiums können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.
Beschreibung
Wer nach einem Studium der Humanmedizin in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.Â
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Studiums für Humanmedizin können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt oder Ärztin stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Arzt oder Ärztin in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Sie erhalten die Approbation unbefristet. Sie ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Die Approbation kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Berufs nicht mehr zuverlässig sind. Darunter kann u.a. fallen, dass Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Straftat begehen. Die Approbation kann ferner entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Arztberufs relevante gesundheitliche Probleme haben.
Rechtsvorschriften
Kosten
Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 200 EUR zu bezahlen.
Verwandte Leistungen
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat
- Arzt/Ärztin; Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen
- Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Facharztqualifikation aus der EU
- Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Facharztqualifikation aus einem Drittstaat
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz
Stand: 21.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)