Aufgaben

Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz

Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.

Beschreibung

Wer nach einem Studium der Humanmedizin in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz in Deutschland den Arztberuf ausüben möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Studiums für Humanmedizin können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt oder Ärztin stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Arzt oder Ärztin in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Sie erhalten die Approbation unbefristet. Sie ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Die Approbation kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Berufs nicht mehr zuverlässig sind. Darunter kann u.a. fallen, dass Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Straftat begehen. Die Approbation kann ferner entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Apothekerberufs relevante gesundheitliche Probleme haben.

Kosten

Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 250 bis 500 Euro zu bezahlen, sofern Sie Ihre Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben. Für den Fachsprachtest fallen zusätzliche Kosten an.

Stand: 08.08.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)