Aufgaben
Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat
Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.
Beschreibung
Wer nach einem Studium der Humanmedizin als Arzt in Deutschland arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.
Die Regierung von Oberbayern erteilt die Approbation, wenn die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen wurde und der Beruf in Bayern ausgeübt werden soll.
Rechtsvorschriften
Kosten
Wenn Sie Ihre ärztliche Ausbildung nicht in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz erworben haben und die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungs- oder Kenntnisstandes zu überprüfen ist, sind für die Approbation 400 EUR zu bezahlen. Hinzu kommen ggf. Auslagen für ein Gutachten zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands oder für eine Kenntnisprüfung.
Verwandte Leistungen
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs
- Arzt/Ärztin; Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen
- Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Facharztqualifikation aus einem Drittstaat
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz
Stand: 01.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)