Aufgaben
Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
Sie können Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.
Beschreibung
Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen und Vorbescheide gelten jeweils nur für einen bestimmten Zeitraum.
Können Sie Ihr genehmigtes Vorhaben nicht innerhalb von 4 Jahren beginnen, können Sie eine Verlängerung beantragen. Erhalten Sie nicht innerhalb von 4 Jahren ab Erhalt eines Vorbescheids, der das gleiche Vorhaben betrifft, eine Baugenehmigung, können Sie die Verlängerung des Vorbescheids beantragen.
Die Verlängerungsdauer beträgt bis zu vier Jahre, Mehrfachverlängerungen sind möglich.
Rechtsvorschriften
Kosten
Für die Verlängerung müssen Sie eine Gebühr zwischen 40 und 10.000 EUR zahlen, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand.Verwandte Leistungen
Stand: 02.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)