Aufgaben
Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids
Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Beschreibung
Sie können zu einzelnen Fragen Ihres Bauvorhabens einen Vorbescheid beantragen. Diesen Antrag müssen Sie vor Beantragung der Baugenehmigung stellen. Gegenstand eines Vorbescheids kann nur sein, was auch Gegenstand im späteren Baugenehmigungsverfahren ist.
Der Vorbescheid ist vorweggenommener Teil der Baugenehmigung selbst. Bei der späteren Entscheidung über die Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde an den Vorbescheid gebunden, soweit dieser eine Regelung zum Vorhaben trifft.
Rechtsvorschriften
Kosten
Die Gebühren für einen Vorbescheid betragen zwischen 40 und 2.500 EUR, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand.
Die Gebühren können auf eine spätere Baugenehmigung bis zur Hälfte angerechnet werden.
Verwandte Leistungen
- Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung
- Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung
- Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
- Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
- Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
- Bauvorhaben; Online-Einreichung des Kriterienkatalogs
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
- Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
- Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
Stand: 24.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)